01.11.2006 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil III
So analysieren Sie das Risiko in der Unfallversicherung
Das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts soll 2007 in Kraft treten. In einer Beitragsserie informieren wir Sie, wie Sie Ihre Informations-, Dokumentations- und Beratungspflichten künftig erfüllen.
In dieser Ausgabe erfahren Sie, wie Sie bei der Risikoanalyse zur Unfallversicherung richtig vorgehen.
Unser Tipp: Verwenden Sie einen standardisierten Risikoanalyse-Bogen. Einen Vorschlag finden Sie hier.
Notieren Sie zunächst die allgemeinen Angaben zu Ihrem Kunden und zu den Teilnehmern des Beratungsgesprächs.
Die Fragen zum persönlichen Umfeld helfen Ihnen, die Gefahrenklasse zu ermitteln. Da sich nicht alle beruflichen Tätigkeiten oder Hobbies zum Standardtarif versichern lassen, sollten Sie konkret nachfragen und die Antworten dokumentieren. Unterhaltsverpflichtungen können die Höhe der notwendigen Versicherungssumme beeinflussen und sollten erfragt werden. Betreut Ihr Kunde pflegebedürftige Angehörige, muss die Pflege eine andere Person übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer unfallbedingt nicht mehr kann. Dadurch verändert sich der Absicherungsbedarf des Kunden.
Erfragen Sie, welchen Unfallversicherungsschutz Ihr Kunde bereits besitzt und notieren Sie die Verträge und die wichtigsten Vertragsdaten. Weitere Fragen: Hat der Arbeitgeber Ihres Kunden eine Unfallversicherung zu Gunsten des Mitarbeiters abgeschlossen? Besteht für Ihren Kunden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?
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