01.03.2007 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil VII
So analysieren Sie das Risiko in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
In dieser Ausgabe erfahren Sie, wie Sie das Risiko in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung richtig analysieren.
Unser Tipp: Verwenden Sie zur Risikoanalyse einen standardisierten Analyse-Bogen.
Sie können den Bogen sowohl für die Krankenvoll- als auch für die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder der GKV verwenden.
Im Wege der Gesundheitsreform wurde geregelt, dass Arbeitnehmer künftig erst dann nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag und diese auch zu Beginn des folgenden Kalenderjahres darüber liegt. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 2. Februar 2007. Notieren Sie deshalb bei Angestellten neben dem aktuellen auch die Einkommen der vergangenen drei Jahre.
Besprechen Sie mit Ihrem Kunden, welchen Leistungsumfang seine private Krankenversicherung haben soll. Längere Krankheit bedeutet für Selbstständige häufig Einkommensverluste, die durch das Krankentagegeld abgefedert werden können. Vereinbaren Sie Karenztage, wenn Ihr Kunde einige Krankheitstage ohne Einkommen überbrücken kann, um den Beitrag zu senken.
Angestellte erhalten während der ersten sechs Krankheitswochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Eine Krankentagegeldabsicherung ist bei diesen erst ab der 7. Krankheitswoche möglich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig