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03.06.2011 | Untervermittler

Der Makler muss seinem Untervermittler bestimmte Hilfsmittel kostenlos überlassen

Ein Unternehmer hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Pflicht, seinen Handelsvertretern die Hilfsmittel kostenlos zu überlassen, auf die sie angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung bzw. zum Abschluss von Geschäften nachzukommen.  

 

Software muss die Gesellschaft stellen

Der Handelsvertreter kann verlangen, dass ihm der Unternehmer sein Softwarepaket kostenlos überlässt, wenn es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit des Vertreters für den Unternehmer nicht möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteile vom 4.5.2011, Az: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10; Abruf-Nr. 111570 und Abruf-Nr. 111571).  

 

Damit hat der BGH die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bestätigt (WVM Ausgabe 4/2011, Seite 7).  

 

Aufwendungen des Geschäftsbetriebs muss der Vertreter zahlen