01.09.2007 | Vermittlerrecht
„Erstinformation“ bereits in Werbebrief aufzunehmen?
Ein Leser möchte wissen: „Muss die Erstinformation bereits in einem Mailing an Nichtkunden erfolgen?“ Wir haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefragt.
Die Antwort: Der Makler hat „vor dem ersten Geschäftskontakt“ die dort aufgezählten Angaben „klar und verständlich in Textform mitzuteilen“. Das regelt § 11 Absatz 1 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). In der Begründung zum Referentenentwurf heißt es, dass dem Kunden die Informationen „einmalig beim ersten Kontakt in Textform zur Verfügung gestellt werden“. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein E-Mail-Werbebrief an Nichtkunden ein solcher „Kontakt“ im Sinne der VersVermV.
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112373