01.07.2004 | Wohnungsbau
Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Miteigentümer
Die Eigenheimzulage ist nicht entsprechend dem Miteigentumsanteil zu kürzen, wenn der andere Miteigentümer nicht anspruchsberechtigt im Sinne von § 1 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), weil er im Inland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: III R 69/03).
Beachten Sie: Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen der Miteigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Eigenheimzulage hat, sie aber wegen der zu erfüllenden Voraussetzungen nicht erhält (zum Beispiel, weil er die Wohnung nicht selbst nutzt) bzw. nicht beantragt hat. In diesen Fällen ist die Eigenheimzulage gemäß Â§ 9 Absatz 2 Satz 3 EigZulG entsprechend dem Miteigentumsanteil zu kürzen. (Urteil vom 12.9.2003, Az: II 142/02; Abruf-Nr. 040462 )