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06.12.2010 | Zahlungstermine im Griff behalten

Steuern und Sozialabgaben: Termine 2011

Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub.  

 

Unser Service: Ihre Termine haben wir in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Steuerkalender“.  

Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugstelle). Die Beitragsnachweise müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. In der folgenden Tabelle ist deshalb unter „Nachweis“ der letztmögliche Tag (24 Uhr) angeführt, an dem die Nachweise elektronisch übersandt werden können.  

 

Beitragsnachweise und Fälligkeit der Beiträge für 2011

Monat  

Nachweis  

Fälligkeit  

Monat  

Nachweis  

Fälligkeit  

Januar  

Mo  

24.1.  

Do  

27.1.  

Juli  

So  

24.7.  

Mi  

27.7.  

Februar  

Mo  

21.2.  

Do  

24.2.  

August  

Mi  

24.8.  

Mo  

29.8.  

März  

Do  

24.3.  

Di  

29.3.  

September  

So  

25.9.  

Mi  

28.9.  

April  

Do  

21.4.  

Mi  

27.4.  

Oktober  

Mo  

24.10.  

Do  

27.10.  

Mai  

Di  

24.5.  

Fr  

27.5.  

November  

Mi  

23.11.  

Mo  

28.11.  

Juni  

Mi  

22.6.*  

Di  

28.6.  

Dezember  

Do  

22.12.  

Mi  

28.12.  

* In Bundesländern, in denen Fronleichnam kein Feiertag ist, gilt der 23.6.  

 

 

Lohn- und Umsatzsteuer - Abgabe der (Vor-)Anmeldungen