03.05.2010 | Zusammenarbeit zwischen Untermakler und Hauptmakler
Der richtige Umgang mit Informationspflichten, Maklervertrag und Korrespondenz
Ein Leser hat folgende Frage: „Ich bin als Versicherungsmakler zugelassen und registriert. Nun bin ich als Untervermittler eines Maklers tätig. Wie verhalte ich mich richtig was die Informationspflichten, den Maklervertrag und die Korrespondenz anbelangt?“
Wie erfülle ich als Untermakler die Informationspflichten?
Der Gewerbetreibende muss bekanntlich beim ersten Geschäftskontakt mit dem Kunden die Informationspflichten gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) erfüllen. Stellt der als Versicherungsmakler registrierte Untervermittler einen solchen Kontakt her, muss er den Kunden informieren, insbesondere über seinen Status als selbstständiger Versicherungsmakler. Dies geschieht beispielsweise bei einem persönlichen Gespräch durch Übergabe eines Informationsblattes mit den erforderlichen Angaben.
Die Besonderheit besteht darin, dass auch der Hauptmakler zeitgleich seinen Informationspflichten nachkommen muss. Der Untermakler könnte dem Kunden ein separates Informationsblatt des Hauptmaklers übergeben. Praktischer ist es jedoch, wenn der Kunde ein einheitliches Informationsblatt erhält, das auch sämtliche Angaben zum Hauptmakler nennt. Zusätzlich sollte angegeben werden, dass der beim Kunden auftretende Makler mit dem Hauptmakler zusammenarbeitet und von daher als dessen Untermakler tätig wird.
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