· Fachbeitrag · Finanzierung
So formulieren Sie einen Darlehensvermittlungsvertrag mit Ihrem Kunden richtig
von Rechtsanwalt Dr. Peer Koch, Kanzlei v. Einem & Partner, Bremen - Frankfurt
| Viele Versicherungsmakler vermitteln Immobilien und beschaffen ihren Kunden auch den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Immobilie. Damit Sie Ihre Vergütung für die Vermittlung des Darlehensvertrags sicherstellen, liefert der WVM Ihnen ein Muster für einen Darlehensvermittlungsvertrag mit Erläuterungen. |
Formulierungsvorschlag für Darlehensvermittlungsvertrag
Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 655a ff. BGB geben den Mindestinhalt für den Darlehensvermittlungsvertrag vor. Der nachfolgende Mustervertrag orientiert sich daran.
Mustervertrag / Darlehensvermittlungsvertrag |
Darlehensvermittlungsvertrag Zwischen dem Darlehensvermittler ... (Firma bzw. Name, betriebliche Anschrift, Straße, Ort) - nachfolgend Vermittler genannt - und Herrn/Frau/Firma ... (Name, Straße, Wohnort) - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird folgende Vereinbarung getroffen.
Präambel Der Darlehensvermittler ist sowohl als Darlehensvermittler für Unternehmen als auch für Verbraucher tätig. Der Auftragnehmer hat die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag und die Informationen gemäß Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB erhalten (§ 655a BGB). Mit dem vorliegenden Darlehensvermittlungsvertrag regeln die Parteien Art und Umfang ihrer vertraglichen Verpflichtungen. |
§ 1 Inhalt des Auftrags
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§ 2 Höhe der Vergütung
(Hinweis: Dieser Anspruch darf gemäß § 655d BGB die Höhe oder die Höchstbeträge, die der Darlehensvermittler dem Verbraucher gemäß Art. 247 § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch [EGBGB] mitgeteilt hat, nicht übersteigen.) |
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
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§ 4 Rechte und Pflichten des Darlehensvermittlers
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§ 5 Vertragsdauer
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§ 6 Schlussbestimmungen
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… … (Ort, Datum) (Ort, Datum) ... … (Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Auftraggeber)
Anlagen: 1. Widerrufsbelehrung 2. Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag 3. Erstinformation Beide Informationsblätter sollten zusammen mit der Widerrufsbelehrung jeweils mit gesonderter Unterschrift als Anlage dem Darlehensvermittlungsvertrag beigefügt sein, damit die Dokumentation einfacher ist. |
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