· Fachbeitrag · Büro-Organisation
Dürfen Makler ein SEPA-Lastschrift-Mandat im Namen des Versicherungsnehmers zeichnen?
von Rechtsanwalt André Molter, Syndikus VDVM
| In der Praxis stellt sich die Frage, ob ein Versicherungsmakler im Namen des Versicherungsnehmers ein SEPA-Lastschrift-Mandat zugunsten eines Versicherers unterschreiben darf. Die Beantwortung der Frage ist nicht ganz einfach und hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein Versicherer entsprechende Mandate akzeptiert. |
Der bankenrechtliche Hintergrund
Bei SEPA handelt es sich nicht mehr nur um ein zweiseitiges Rechtsverhältnis (Kunde-Versicherer), sondern um ein dreiseitiges Rechtsverhältnis (Kunde-Versicherer-Hausbank des Kunden):
- Der Kunde kann den Versicherungsmakler bevollmächtigen, an seiner Stelle ein SEPA-Mandat zugunsten eines Versicherers zu unterschreiben, wonach dieser wiederum ermächtigt wird, die Lastschrift einzureichen.
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