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28.02.2019 · Nachricht · Haftung

Umfassende Bedarfsermittlungs- und Beratungspflicht

| Überprüft ein Versicherungsmakler eine Gewerbeinhaltsversicherung auf ausreichende Deckung und vermittelt er im Zuge dessen für einen gewerblich genutzten Radlader eine Haftpflichtversicherung, haftet er für einen Schaden, wenn der Radlader gestohlen wird. Denn der Makler hätte den Kunden zusätzlich auf eine Diebstahlversicherung hinweisen müssen. |