Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Maklerrecht

Falsches Datum im Kündigungsschreiben - Was wird aus der Kündigung?

von Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl, Meerbusch

| Was gilt, möchte ein Leser wissen, wenn ein Makler sich bei einer Kündigung verschreibt und die gekündigte Versicherung dadurch ein falsches Ablaufdatum trägt? Ist die Kündigung damit unwirksam? Darf der Versicherer eine solche Kündigung zurückweisen? |

 

frage: Eine Wohngebäudeversicherung läuft zum 14. März 2015 ab und wurde von uns am 9. Dezember 2014 fristgerecht gekündigt, allerdings versehentlich mit Ablaufdatum 14. März 2014 (Schreibfehler). Der Versicherer weist die Kündigung wegen falscher Angabe des Kündigungsdatums zurück. Zu Recht?

 

Antwort: Allein Ihr Schreibfehler macht die Kündigung nicht unwirksam. Es kommt auf den Inhalt Ihres kompletten Kündigungsschreibens an, und wie der Versicherer darauf reagiert hat.