· Fachbeitrag · Maklerrecht
Wirkung des „OK-Vermerks“ bei Versicherungskündigung per Fax
| Immer wieder behaupten Versicherer nach der Kündigung von Versicherungsverträgen durch den Versicherungsnehmer (VN) per Fax, die Kündigung sei nicht zugegangen - trotz „OK-Vermerk“ im Sendeprotokoll des VN. So einfach will der der BGH die Versicherer nicht davonkommen lassen. |
Der BGH entschied: Der „OK-Vermerk“ auf dem Sendebericht eines Telefaxes ist insoweit zu berücksichtigen, als er das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer belegt. In Anbetracht dessen kann sich der Versicherer als Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken. Er muss sich vielmehr näher äußern,
- welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt,
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