· Fachbeitrag · Maklervertrag
Betreuung durch neuen Makler - Kündigung des Altmaklervertrags?
| Ein Leser fragt: In der Praxis ist es häufig so, dass ein neuer Makler die Betreuung eines meiner Kunden übernimmt und mir als Altmakler das angezeigt wird. Wird dadurch bereits mein Maklervertrag gekündigt? |
Antwort | Nein. Die bloße Information an den Altmakler durch den Versicherer, Kunden oder neuen Makler, dass ein neuer Makler eingeschaltet wurde, ist nicht als Kündigung des Altmaklervertrags bzw. als Widerruf der bisherigen Vollmacht zu werten. Denn der Kunde kann mehrere Vermittler mit derselben Tätigkeit nebeneinander beauftragen. Solange die Altmakler-Kunden-Beziehung nicht formell durch Kündigung beendet ist, stehen Sie als Altmakler dem Kunden gegenüber noch als Sachwalter in der Pflicht - genauso wie der neue Makler. Will der Kunde die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden, muss er den alten Maklervertrag mit sofortiger Wirkung selbst kündigen oder den neuen Makler hierzu (schriftlich) bevollmächtigen.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Dies gilt bei der Kündigung des Maklervertrags durch den Maklerkunden oder den Makler“, WVM 12/2012, Seite 7