· Fachbeitrag · Maklervertrag
Ex-Kunde kann Schriftwechsel herausverlangen ‒ Makler kann Aufwendungsersatz verlangen
| Immer wieder verlangen ehemalige Kunden von Ihnen als Makler den Schriftwechsel und die Schadenkorrespondenz mit dem Versicherer heraus. Da stellen sich die Fragen: Müssen Sie dem Herausgabeverlangen nachkommen? Können Sie sich Ihren Aufwand für die Herausgabe des Schriftwechsels vergüten lassen? WVM beantwortet diese Fragen. |
Frage: Ein Ex-Kunde verlangt von unserem Maklerunternehmen die gesamte Schadenkorrespondenz heraus. Sind wir verpflichtet, dem Kundenwunsch zu entsprechen, obwohl uns der Kunde per 30.06.2017 den Maklerauftrag entzogen hat? Wenn ja, können wir eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen?
Antwort: Sie müssen den Schriftwechsel herausgeben, können aber im Gegenzug Ersatz für dadurch entstandene Aufwendungen verlangen.
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