· Fachbeitrag · Untervermittler
Unzulässige Kündigungserschwernis -je nach Ausgestaltung des Vertretervertrags
| Makler und Untervermittler streiten bei Vertragskündigungen regelmäßig darüber, ob Untervermittler Garantie- bzw. Fixumszahlungen zurückzahlen oder - wegen unzulässiger Kündigungserschwernis - nicht zurückzahlen müssen (§ 89 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 HGB, § 134 BGB ). Das hängt davon ab, wie die Vertreterverträge ausgestaltet sind. Das belegen auch zwei Fälle, die das OLG Oldenburg entschieden hat. |
„Fixumsvereinbarung“ über monatlich 6.000 Euro rechtens
In dem einen Fall schloss ein Makler mit einem Versicherungsvertreter mit 15-jähriger Berufserfahrung neben einem Vertretervertrag auch eine „Fixumsvereinbarung“ mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
Ausgestaltung der Fixumsvereinbarung
Der Vertreter sollte anstelle der laufenden (im jeweiligen Monat abzurechnenden) Provisionen und Provisionsvorschüsse ein auf der Umsatzerwartung basierendes Fixum in Höhe von monatlich 6.000 Euro erhalten.
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