· Fachbeitrag · Untervermittler/Wettbewerbsrecht
BGH: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotist ungenau formuliert und daher unwirksam
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München
| Der BGH hat entschieden, dass ein in einem Handelsvertretervertrag formularmäßig vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Das Urteil hat praktische Relevanz für Makler, die mit Untervermittlern zusammenarbeiten. |
Vertreter aus Wettbewerbsabrede in Anspruch genommen
Zwischen einem Unternehmen und einem Handelsvertreter kam es nach Vertragsende zum Streit. Im Handelsvertretervertrag war formularmäßig folgendes Wettbewerbsverbot vereinbart:
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... verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen. |
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