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· Fachbeitrag · Vermittlerrecht

Impressum - Ist auch die BaFin zu nennen?

| Das Impressum wirft immer wieder Fragen auf. Aktuell möchte ein Makler wissen, wer als Aufsichtsbehörde zu nennen ist - die BaFin? Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl beantwortet die Frage. |

 

Frage: Immer wieder sehe ich im Impressum auf der Homepage von Maklerkollegen, dass dort die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde aufgeführt wird. Ist das korrekt?

 

Antwort: Nein. Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Ein entsprechender Hinweis im Impressum der Homepage - so die Wettbewerbszentrale - ist sogar irreführend nach dem UWG und damit abmahnfähig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 312 O 616/11).