· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
Impressum - Ist auch die BaFin zu nennen?
| Das Impressum wirft immer wieder Fragen auf. Aktuell möchte ein Makler wissen, wer als Aufsichtsbehörde zu nennen ist - die BaFin? Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl beantwortet die Frage. |
Frage: Immer wieder sehe ich im Impressum auf der Homepage von Maklerkollegen, dass dort die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde aufgeführt wird. Ist das korrekt?
Antwort: Nein. Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Ein entsprechender Hinweis im Impressum der Homepage - so die Wettbewerbszentrale - ist sogar irreführend nach dem UWG und damit abmahnfähig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 312 O 616/11).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig