· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Ausscheiden des Vertreters - Werbeanrufe der Versicherer bei Kunden sind wettbewerbswidrig
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München
| Das Problem taucht immer wieder auf, wenn ein Vertreter ausscheidet und weiterhin in der Versicherungsbranche tätig ist, etwa als Makler oder Agent eines neuen Versicherers: Die Versicherer schreiben die Kunden an und teilen das Ausscheiden des Vertreters mit. Danach werden die Kunden auch noch angerufen, angeblich, um den Kunden das nochmal mitzuteilen. Das ist nicht nötig und sogar wettbewerbswidrig, hat das LG Nürnberg-Fürth jetzt befunden. |
Versicherer teilt Wechsel der Agentur mit
Der Versicherer hatte seiner langjährigen Ausschließlichkeitsagentur ordentlich gekündigt. Diese machte nach Vertragsende als Maklergesellschaft weiter, stand somit also in Konkurrenz zum Ausschließlichkeitsvertrieb der Versicherung.
1. Schritt: Rundschreiben
Der Versicherer informierte hierüber - wie üblich - die Kunden der Agentur per Rundschreiben und teilte mit, dass die Kundendaten auf die Nachfolgeagentur übertragen werden, wenn der Kunde dem nicht binnen 14 Tagen widerspricht.
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