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· Nachricht · Wettbewerbsrecht

Hinweis auf kostenfreie Beratung des Versicherten durch Versicherer keine unlautere Behinderung des Versicherungsmaklers

| Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt. So lautet der Tenor einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 21.1.2016, Az. I ZR 274/14, Abruf-Nr. 186536 ). |

Quelle: ID 44195110