03.08.2012 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Wer gesundheitliche Beschwerden hat, die durch den Beruf hervorgerufen werden, sollte sich unbedingt eine Berufskrankheit attestieren lassen. Das bringt erhebliche steuerliche Vorteile. Und die Gerichte werden zunehmend großzügiger, wenn es gilt, Berufskrankheiten zu attestieren. Exemplarisch dafür steht das LSG Hessen, das einem Müllwerker mit Meniskusschaden bestätigte, dass dieser Schaden durch den Beruf verursacht ist.
02.08.2012 · Fachbeitrag ·
Social Media
Für Versicherungsmakler ist es heutzutage unverzichtbar, sich mit sozialen Netzwerken, auch Social Media genannt, zu beschäftigen und diese in Marketing- und Vertriebsaktivitäten einzubinden. Bei der Nutzung müssen ...
26.07.2012 · Nachricht · Büro-Organisation
Eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet ist nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschend und wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.
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26.07.2012 · Nachricht · Büro-Organisation
Eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet ist nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschend und wird deshalb nicht Vertragsbestandteil. Das hat der BGH entschieden.
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25.07.2012 · Fachbeitrag ·
Pflegeversicherung
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz; Abruf-Nr. 122153 ) beschlossen. Das sind die fünf für Sie wesentlichen Punkte des ...
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Schicken Sie die Bewerbung eines qualifizierten Bewerbers ohne eine Begründung zurück, ist dies für sich allein kein Indiz für eine Diskriminierung. Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann Ihre ...
13.07.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
In das Prüfschema „Rückkehr eines Arbeitnehmers in die GKV“ in WVM 6/2012, Seite 13 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im rechten Ast wurde am Ende „Ja“ und „Nein“ vertauscht. Den Beitrag haben wir im Archiv korrigiert. Korrigieren Sie Ihre Unterlagen bitte entsprechend.