06.11.2019 · Nachricht ·
Personalmanagement
Ein Leser fragt: Lassen Sich die Regelungen zur Arbeit auf Abruf durch eine Rahmenvereinbarung ohne Arbeitspflicht umgehen. Wenn ja, wie wird diese Art von Beschäftigung in der Praxis behandelt? Kann ich mit jeder Aushilfe eine solche Vereinbarung treffen? Ist diese Möglichkeit begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitseinsätzen? Gibt es Probleme, wenn ich diese Vereinbarung bei kurzfristig Beschäftigten anwende?
06.11.2019 · Nachricht ·
Altersversorgung
Ein WVM-Leser fragt: Für meine im Betrieb beschäftigte Ehefrau möchte ich gerne die bestehende bAV (arbeitgeberfinanziert) von derzeit 50 Euro monatlich auf 200 Euro monatlich erhöhen. Gibt es aufgrund der ...
04.11.2019 · Nachricht ·
Geringfügige Beschäftigung
Ein Leser fragt: Ab 01.03.2020 werden wir für ca. zwölf Stunden/Monat eine Putzfrau beschäftigen. Pauschaler Monatslohn hierfür 120 Euro. Die Frau ist 73 Jahre alt und in Rente. Sollte sie auf die ...
31.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Sie als Arbeitgeber und Ihr Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch abzugeben (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und Ergebnisse für die Betriebsprüfung genutzt (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung [euBP]). Die euBP soll eigentlich ab 2021 Pflicht sein. Jetzt gibt es Hinweise, dass der Termin verschoben wird.
09.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen der Rentenversicherung müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Prüfung festhält, ...
07.10.2019 · Nachricht ·
Altersteilzeit/Urlaub
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase. Das hat das BAG entschieden und damit die Entscheidung des LAG ...
25.09.2019 · Nachricht ·
Datenschutz
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende DSGVO zugestimmt, die der Bundestag im Juni verabschiedet hatte. Darunter befinden sich auch zwei wichtige Änderungen für Maklerunternehmen: