26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Eine Arbeitnehmerin kann Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Dies hat das BAG klargestellt.
20.01.2015 · Fachbeitrag ·
Versicherungsteuer
Der Schadenselbstbehalt der Reiseveranstalter unterliegt nicht der Versicherungssteuer. Verkaufsaufschläge auf Reiseversicherungen sind dagegen versicherungssteuerpflichtig, entschied das FG Köln.
16.01.2015 · Fachbeitrag ·
Versicherungsteuer
Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, kann hierfür Versicherungsteuer anfallen. Dies betont das FG Köln (Urteil vom 6.5.2014, Az.
05.01.2015 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Ein Arbeitgeber muss alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen und hierüber nach billigem Ermessen entscheiden. Hält der Versorgungsberechtigte die Anpassung für unrichtig, muss er dies vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber wenigstens außergerichtlich geltend machen. Eine Klage, die zwar innerhalb dieser Frist bei Gericht eingeht, dem Arbeitgeber aber erst danach zugestellt wird, wahrt die Frist nicht, so das BAG.
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16.12.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers (VN) von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus.
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
In der Praxis herrschte punktuell Unsicherheit bei Arbeitgebern hinsichtlich etwaiger Informations- und Hinweispflichten gegenüber ihren Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2015 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ neu gestaltet. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich wichtige Änderungen.