15.03.2017 · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung
BGH erklärt „Schreibtischklausel“ für unwirksam
| Unwirksam ist die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers unabhängig vom tatsächlichen Berufsbild abstrakt mit mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei zugrunde legt. Das hat der BGH klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig