· Fachbeitrag · Krankentagegeld-/Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung ‒ wer zahlt wann?
von RAin Almuth Arendt-Boellert und RAin Susanne Aydinlar, Fachanwältinnen für Versicherungsrecht, Laux Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin
| Für den Fall, dass der VN krankheitsbedingt außerstande ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und hierdurch einen Verdienstausfall erleidet, bieten Versicherer inzwischen eine Vielzahl von Versicherungsprodukten an. Zu den „Klassikern“ zählen nach wie vor die Krankentagegeldversicherung (KTG-Versicherung) einerseits und die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BU(Z)-Versicherung) andererseits. Doch wer zahlt wann? Der Beitrag gibt einen Überblick. |
Versicherungsfall in der KTG-Versicherung
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KT 2009) gilt: Der Versicherungsfall in der KTG-Versicherung tritt ein im Falle einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Arbeitsunfähigkeit
Zentraler Begriff ist also die Arbeitsunfähigkeit, die nach § 1 Abs. 3 MB/KT vorliegt, wenn die versicherte Person
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