30.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
| Das Nichttragen eines Fahrradhelms bei einem Unfall führt nicht dazu, dass einem Radfahrer der Schadenersatzanspruch wegen Mitverschuldens gekürzt werden darf. Das hat der BGH klargestellt. |
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