· Nachricht · Versicherungsvertragsrecht
Alte Widerspruchsregelung europarechtskonform
| Das OLG Köln hat entschieden, dass die alte VVG-Fassung (§ 5a Abs. 1, Abs. 2 S. 4 VVG a.F.) zum Zustandekommen des Versicherungsvertrags nicht gegen Europarecht verstößt. |
Auch vor dem Hintergrund europäischen Rechts sei es nicht zu beanstanden, dass der Vertrag zustande komme, wenn der VN nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widerspreche (OLG Köln, Urteil vom 3.2.2012, Az. 20 U 140/11; Abruf-Nr. 121258).
Quelle: ID 34020820