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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung |
- Verletzt ein Gebäudeeigentümer beim Abschlagen von Fliesen durch Unachtsamkeit einen Dritten, fällt dies unter die Privathaftpflichtversicherung und nicht unter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
| OLG Hamm, Urteil vom 25.1.2012, Az. I-20 U 120/11; Abruf-Nr. 121400 |
Hausratversicherung |
- Bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um „Wertsachen“ im Sinne von § 21 Nr. 1 lit. c AHR 2004 als „Schmucksachen“ oder „Sachen aus Gold oder Platin“. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20.000 Euro gilt insoweit nicht.
| OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 10.11.2011, Az. 10 U 771/11; Abruf-Nr. 121578 |
Kfz-Versicherung |
- Wird bei einem Unfall die Schutzbekleidung eines Motorradfahrers so beschädigt, dass sie erneuert werden muss, darf der Schädiger einen angemessenen Abzug „neu für alt“ vornehmen.
| OLG München, Be- schluss vom 7.5.2012, Az. 1 U 4489/11; Abruf-Nr. 121640 |
- Mieten die Unfallgeschädigten einen Mietwagen zur sofortigen Herstellung der Mobilität außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (hier konkret nach 21.30 Uhr), ist ein Notdienstaufschlag von pauschal 60 Euro erstattungsfähig.
| AG Bad Neuenahr, Urteil vom 23.4.2012, Az. 31 C 605/11; Abruf-Nr. 121611 |
- Wenn der Geschädigte statt eines Schadengutachtens einen Kostenvoranschlag als Grundlage der fiktiven Abrechnung einreicht, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die dafür entstandenen Kosten erstatten.
| AG Köln, Urteil vom 6.2.2012, Az. 262 C 208/11; Abruf-Nr. 121572 |
- Ist in einer Rechnung für eine Unfallschadenreparatur ein Posten „Zwei Prozent für Kleinteile“ enthalten, kann der eintrittspflichtige Versicherer das nicht beanstanden. Der Aufwand, Klein- und Kleinstteile, milliliterweise verbrauchte Flüssigkeiten oder Fette bzw. Gase einzeln zu erfassen und zu bepreisen, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum pauschalierten Preis.
| AG Erlangen, Urteil vom 15.2.2012, Az. 3 C 1956/11; Abruf-Nr. 121564 |
Montageversicherung |
- Bei einer Montageversicherung ist ein Sachschaden nach § 2 Ziffer 1 AMoB zu verneinen, wenn der Bauleistung ein Mangel bereits unmittelbar anhaftet, also integraler Bestandteil der Leistung schon in ihrer Entstehung ist. Ist eine Bauleistung jedoch nur mangelhaft, weil ein Mangel an einer Teilleistung nicht behoben wurde, ist zur Beurteilung nicht auf die gesamte Bauleistung abzustellen, sondern auf die Teilleistungen selbst. Führt der Mangel der Teilleistung vor der Abnahme zu einer unvorhergesehenen Beschädigung oder Zerstörung, so wird der hierdurch entstandene Sachschaden unter Abzug der Kosten ersetzt, die zur Behebung des Mangels selbst erforderlich waren.
| LG Düsseldorf, Urteil vom 27.9.2011, Az. 9 O 441/10; Abruf-Nr. 121579 |
Rechtsschutzversicherung |
- Intransparent und daher unwirksam ist folgende Klausel: „Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds).“
| OLG Frankfurt, Urteil vom 17.2.2012, Az. 7 U 102/11; Abruf-Nr. 121396 |
Reiserücktrittsversicherung |
- Ein Geschäftsführer, der nach Abberufung durch die Gesellschafterversammlung selbst kündigt, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Reiserücktrittskosten für eine stornierte Urlaubsreise. Denn die Kündigung ist keine unerwartete, betriebsbedingte Kündigung.
| AG München, Urteil vom 22.6.11, Az. 233 C 7220/11; Abruf-Nr. 121586 |
Wohngebäudeversicherung |
- Die Unklarheit über den Zeitpunkt eines Wasserschadens wirkt sich bei einem Wechsel des Wohngebäudeversicherers zulasten des VN aus.
| OLG Celle, Urteil vom 10.5.2012, Az. 8 U 213/11; Abruf-Nr. 121748 |
Transportversicherung |
- Ein Transportversicherer muss dem VN wegen Diebstahls von Computerware Versicherungsschutz gewähren, wenn die Versicherungsverträge nicht nichtig sind, weil sie nicht mit dem Ziel abgeschlossen worden sind, eine kriminelle Vereinigung zu bilden und Straftaten zu begehen, und wenn die Deckungspflicht des Versicherers nicht wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ausgeschlossen ist.
| OLG München, Urteil vom 29.2.2012, Az. 7 U 2903/10; Abruf-Nr. 121397 |