13.07.2017 · Nachricht · Altersversorgung
Anerkennung einer Pensionszusage mit Abfindungsklausel
| Das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel verlangt nicht die Angabe des konkreten Rechnungszinses und der anzuwendenden Sterbetafel. Das hat das FG Schleswig in zwei Verfahren entschieden. Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig