· Fachbeitrag · Altersversorgung
Direktversicherung und Ertragsanteilsbesteuerung
| Ein Leser fragt: „Kann bei einer Direktversicherung die Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgen?“ Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH in München gefragt. |
Die Antwort: Ja, und zwar in folgenden Fällen:
- Bei § 40b-EStG-geförderten Direktversicherungen.
- Bei Direktversicherungen, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Direktversicherung ein höherer Betrag eingezahlt wird als der, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wird; übersteigt also die Zahlung vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gegebenenfalls zuzüglich 1.800 Euro), so wird die Rentenzahlung hinsichtlich des übersteigenden Betrags mit dem Ertragsanteil besteuert.
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 27472380