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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Direktversicherung und Ertragsanteilsbesteuerung

| Ein Leser fragt: „Kann bei einer Direktversicherung die Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgen?“ Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH in München gefragt. |

 

Die Antwort: Ja, und zwar in folgenden Fällen:

  • Bei § 40b-EStG-geförderten Direktversicherungen.
  • Bei Direktversicherungen, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Direktversicherung ein höherer Betrag eingezahlt wird als der, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wird; übersteigt also die Zahlung vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gegebenenfalls zuzüglich 1.800 Euro), so wird die Rentenzahlung hinsichtlich des übersteigenden Betrags mit dem Ertragsanteil besteuert.
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 27472380