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· Nachricht · Altersversorgung

Pensionszusage an GGf: Wann ist Ablösezahlung Arbeitslohn?

| Vor einem Jahr hat der BFH entschieden, dass einem beherrschenden GGf kein Arbeitslohn zufließt, wenn lediglich der Schuldner seiner Pensionszusage gegen eine Ablösezahlung wechselt und er kein Wahlrecht hat, den Ablösungsbetrag an sich selbst auszahlen zu lassen ( WVM 12/2016, Seite 11 → Abruf-Nr. 44387961 ). Das BMF hat diese Rechtsprechung nun übernommen und Details geregelt (BMF, Schreiben vom 04.07.2017, Az. IV C 5 ‒ S 2333/16/10002, Abruf-Nr. 194989 ). |

Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 2 | ID 44804246