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· Fachbeitrag · Anlagevermittlung

Rückwirkende Beschränkung der Verlustverrechnung rechtens?

| Der BFH wird sich mit der Frage befassen, ob die rückwirkende Beschränkung der Verlustverrechnung verfassungsgemäß ist. Das Aktenzeichen lautet IV R 40/11. Konkret geht es um die Regelung des § 15b EStG , die mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 eingeführt wurde. |

 

Hintergrund | Das FG Baden-Württemberg war zum Ergebnis gelangt, dass die rückwirkende Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen verfassungsgemäß sei. Im Streitfall war der Anleger am 11. November 2005 einem Fonds als Kommanditist beigetreten. § 15b EStG war mit Wirkung zum Ablauf des 10. November 2005 in Kraft getreten. Dies hatte für den Anleger zur Folge, dass die erhoffte Steuererstattung für 2005 ausblieb (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.7.2011, Az. 3 K 4368/09; Abruf-Nr. 113784).

Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 3 | ID 31052990