· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Arbeitgeberzuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder
von StB Andreas Müller, PwC München
| Als Hilfe zum schnelleren Wiedereinstieg ins Berufsleben oder zur allgemeinen finanziellen Entlastung können Sie als Arbeitgeber Ihren angestellten Mitarbeitern im Maklerunternehmen Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung ihrer noch nicht schulpflichtigen Kinder gewähren. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse lohnsteuer- und beitragsfrei sein. |
Voraussetzungen der Steuer- und Beitragsfreiheit
Kinderbetreuungszuschüsse können Sie nur unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 EStG steuer- und beitragsfrei auszahlen:
Nicht schulpflichtige Kinder
Die Schulpflicht richtet sich grundsätzlich nach den jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetzen. Von einer nicht vorhandenen Schulpflicht können Arbeitgeber ausgehen, wenn das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (R 3.33 Abs. 3 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). In dem Jahr, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes:
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