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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

So können Arbeitgeber die Kinderbetreuung steuer- und sozialabgabenfrei bezuschussen

von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Wollen Sie Ihren Mitarbeitern im Maklerunternehmen einen Zuschuss für den Kindergarten, für eine Kita oder auswärtige Tagesmutter steuer- und abgabenfrei gewähren, sollten Sie die Spielregeln kennen. |

Voraussetzungen der Steuer- und Beitragsfreiheit

Kinderbetreuungszuschüsse können Sie unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 EStG steuer- und beitragsfrei auszahlen. Der Zuschuss ist der Höhe nach unbegrenzt.

 

Begünstigte Leistungen

Die Steuerfreiheit für den Arbeitgeberzuschuss gilt ausdrücklich nur für Leistungen zur Unterbringung und Betreuung einschl. Verpflegung (R 3.33 Abs. 1 S. 1 LStR). Nicht begünstigt sind dagegen die Leistungen für die Beförderung zur Einrichtung, für Unterricht sowie die bloße Vermittlungsleistung des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betreuungseinrichtung (R 3.33 Abs. 2 S. 5 und 6 LStR).