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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Geschenke an Mitarbeiter des Maklerunternehmens lohnsteuerlich korrekt behandeln

von Dipl. Finanzwirt (FH) und Steuerberater Michael Heuser, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln

| Erhalten die Mitarbeiter Ihres Maklerunternehmens von Ihnen oder auch - im dienstlichen Zusammenhang - von Dritten Geschenke oder sonstige Zuwendungen, können diese in bestimmten Fällen günstig pauschal besteuert werden oder sogar steuerfrei bleiben. Lernen Sie diese Fälle und das damit verbundene Gestaltungspotenzial kennen. |

Geschenke vom Arbeitgeber

Bei Geschenken vom Arbeitgeber sind folgende Fälle zu unterscheiden.

 

Geldgeschenke

Schenken Sie Geld (Bargeld, Geldgutschein), gehört das Geschenk stets zum Arbeitslohn und ist über die Gehaltsabrechnung zu versteuern. Geldgeschenke sind auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.