· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
So können Sie Ihren Auszubildenden steuergünstige Fahrtkostenzuschüsse gewähren
von Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater, und Diplom-Finanzwirt (FH) Markus Rossbach, Steuerberater
| Gerade in Zeiten hoher Kraftstoffkosten werden Auszubildende oft erheblich durch die Fahrtkosten zum Maklerbüro und zur Berufsschule belastet. Viele Inhaber eines Maklerbüros suchen nach Möglichkeiten, sich an den Aufwendungen zu beteiligen, um die Auszubildenden zu entlasten. Lernen Sie die steuergünstigen Gestaltungen kennen. |
Pauschalbesteuerung der Fahrten Wohnung - Maklerbüro
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Zuschüssse zu den Aufwendungen des Auszubildenden für Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro (Arbeitsstätte) zu bezahlen und diese nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal zu versteuern. Sie müssen dabei allerdings zwei Dinge beachten:
- 1.Sie müssen die Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Ausbildungsvergütung zahlen.
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