Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

So lässt sich die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich mit Zusatzleistungen ausdehnen

| Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Form von Minijobs sind beliebt. Allerdings bildet die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich ein enges Korsett. Viele Versicherungsmakler suchen daher nach Möglichkeiten, wie sie den Minijobbern im Maklerbüro Gehaltsextras gewähren können, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Die Lösung bieten steuerfreie Zuwendungen oder pauschal versteuerter Arbeitslohn. |

Problem ist Begrenzung des Arbeitslohns auf 450 monatlich

Für Arbeitnehmer sind Minijobs auch deshalb interessant, weil der Arbeitgeber in der Regel die Steuer- und Sozialabgaben trägt. Brutto und Nettolohn sind für den Minijobber identisch. Das Problem ist die Begrenzung des Arbeitslohns der Höhe nach. Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung darf regelmäßig den Betrag von 450 Euro im Monat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Andernfalls entstehen auch für den Arbeitnehmer höhere Abgaben und damit oft ein geringerer Nettolohn.

 

Gesucht sind daher Leistungen, die Sie dem Minijobber im Maklerbüro zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn zuwenden können, ohne dass dadurch die 450-Euro-Grenze überschritten wird.