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23.09.2019 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

| Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden. Es handle sich um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. |