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04.09.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Abzugsverbot: Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung

| Veranstalten Sie ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung um Spenden für leukämie- und krebskranke Kinder zu sammeln, dann dürfen Sie diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Hessen. |