04.09.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Abzugsverbot: Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung
| Veranstalten Sie ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung um Spenden für leukämie- und krebskranke Kinder zu sammeln, dann dürfen Sie diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Hessen. |
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