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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Golf: In den Fällen können Sie Ihre Aufwendungen für Golfturniere als Betriebsausgabe abziehen

von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Bern

| Viele Versicherungsmakler spielen Golf; nicht zuletzt, weil sie dort Kunden und Geschäftsfreunde treffen. Sie organisieren Golfturniere und laden ihre Kunden ein oder sponsern solche Turniere. Da liegt es nahe, die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend zu machen. Doch ganz so einfach ist das nicht. Die steuerlichen Spielregeln sind kompliziert. Erklären wird sie Ihnen der folgende Beitrag. |

Abzug der Aufwendungen für Golfturniere - ja oder nein

Der Grundsatz lautet: Sie können Aufwendungen für Golfturniere steuerlich nicht geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn sie einem erkennbar guten Zweck dienen. Ausnahme: Ist die Ausrichtung des Turniers vertraglich mit einem Kunden vereinbart und sozusagen ein Rabatt bzw. Preisbestandteil, dann kann man die Ausgaben abziehen.

 

Grundsatz: Abzugsverbot

Bestimmte Betriebsausgaben sind dem Finanzamt ein Dorn im Auge - und das nicht erst seit gestern. Besonders beobachtet der Fiskus Ausgaben, die einen Bezug zur persönlichen Lebensführung haben bzw. der sportlichen Betätigung oder Repräsentation dienen.