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24.09.2014 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Aufwendungen für „Herrenabende“ nicht abzugsfähig

| Für Sie sind Kundenbindung und Neukundengewinnung das A und O. Veranstaltungen im Maklerunternehmen sind daher für Sie ein Muss. Doch Vorsicht! Laden Sie Ihre langjährigen Kunden und Geschäftspartner zum „Herrenabend“ ein, können Sie die Aufwendungen dafür nicht als Betriebsausgaben abziehen. So sieht es jedenfalls das FG Düsseldorf. |