· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Ausgaben nach Gewerbeabmeldung ‒ So lassen sich nachträgliche Betriebsausgaben absetzen
von Christian Ollick, Dipl.-Finw. (FH), Herford
| Wer sein Versicherungsmaklerunternehmen aufgibt oder veräußert, kann nachlaufende Kosten der Geschäftstätigkeit häufig auch noch Jahre später als nachträgliche Betriebsausgaben absetzen. Neben Schuldzinsen aus stehengelassenen Betriebskrediten lassen sich auch Zahlungen aufgrund einer Stornohaftung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. |
Betriebliche Veranlassung ‒ nachträgliche Betriebsausgaben
Geben Sie als Versicherungsmakler Ihr Gewerbe auf oder verkaufen es, ziehen Sie damit zwar einen Schlussstrich unter Ihre betrieblichen Geschäftsvorfälle. Sie müssen alle erkennbaren Forderungen und Verbindlichkeiten in einem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn erfassen. Gleichwohl können aber auch nach der letzten betrieblichen Abwicklungshandlung noch Ausgaben anfallen.
Wichtig | Diese Ausgaben können Sie noch Jahre später als nachträgliche Betriebsausgaben absetzen. Die Gewerbeabmeldung ist dafür kein Hindernis. Voraussetzung für den steuermindernden Abzug nachträglicher Betriebsausgaben ist, dass die Zahlung durch den früheren Betrieb veranlasst ist.
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