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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

So sind Aufwendungen für Gartenfeste oder Eventkosten als Betriebsausgaben abziehbar

von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin / Bern

| Einerseits sind Veranstaltungen für die Kundenbindung und für die Akquise im Maklerunternehmen interessant. Andererseits ist das Veranstaltungsangebot, gerade in größeren Orten, oft reichhaltig. Es muss daher etwas Außergewöhnliches her, damit viele Gäste kommen. Wenn es allerdings zu „außergewöhnlich“ wird, lässt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht zu. |

Das Spannungsfeld: Events und Finanzamt

Bei Aufwendungen für Veranstaltungen schaut das Finanzamt oft ganz genau hin. Spätestens bei der Betriebsprüfung müssen Sie sich auf Nachfragen einstellen. Denn das Finanzamt prüft drei Voraussetzungen:

 

  • 1. Sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst?