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03.09.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Golf: Mitgliedsbeiträge sind lohnsteuerpflichtig

| Viele Makler spielen Golf. Neben der Freizeitaktivität und dem Sport lassen sich hier prima geschäftliche Kontakte knüpfen. Leider führt die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für einen Mitarbeiter oder GmbH-Geschäftsführer durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn, entschied der BFH. |