02.11.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Kein Betriebsausgabenabzug für Pferdehaltung bei Vermittler
| Ein selbstständiger Versicherungsvermittler kann seine Aufwendungen für Pferde nicht als Betriebsausgaben abziehen. Dies gilt nach Ansicht des FG Baden-Württemberg selbst dann, wenn er sich gerade auf die Versicherung von Pferden spezialisiert hat und die Teilnahme mit seinen Pferden an Reitturnieren der Anbahnung von Versicherungsabschlüssen dient. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig