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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Kosten für Lagerraum zusätzlich zum häuslichen Arbeitszimmer als Betriebsausgaben abziehbar?

| Nutzt ein selbstständiger Versicherungsmakler neben seinem häuslichen Arbeitszimmer einen zusätzlichen Lagerraum in seinem Haus, würden für diesen Lagerraum die strengen Abzugsbeschränkungen zum Arbeitszimmer eigentlich nicht greifen. Doch handelt es sich bei dem Raum zur Archivierung von Akten tatsächlich um einen Lagerraum? |

 

Frage: Ich bin Versicherungsmakler. Im Haus meiner Ehefrau habe ich ein häusliches Arbeitszimmer angemietet. Das Finanzamt erkennt die Mietkosten bis zur Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben an, weil ich keinen anderen Arbeitsplatz habe, aber das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt meiner Maklertätigkeit darstellt. Ich möchte noch einen kleinen Raum im Keller als Lagerraum (schlauchartig, ohne Fenster, zur Lagerung von Akten in Regalen) anmieten. Sind die Mietkosten für diesen Raum unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar?

 

Antwort: Nein. Die beiden Räume sind eine funktionale Einheit. Insgesamt ist der Betriebsausgabenabzug auf bis zu 1.250 Euro pro Jahr begrenzt.