· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
So können Sie Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner steuerlich abziehen
von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin / Bern
| Vom Kugelschreiber über Ordner und Kalender mit Firmenlogo bis hin zur Flasche Wein - Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner gehören in vielen Maklerunternehmen einfach dazu. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie allerdings einiges beachten. |
Geschenke im Fokus der Betriebsprüfung
Die Geschenke an Ihre Kunden und Geschäftspartner - auch Ihre Untervertreter gehören dazu - sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Sie dürfen Geschenke an Kunden und Geschäftspartner nur als Betriebsausgabe abziehen, wenn der Wert pro Empfänger und Jahr nicht mehr als 35 Euro brutto einschließlich Umsatzsteuer beträgt (35-Euro-Freigrenze). Zum Wert zählen dabei auch die Kosten für einen Werbeaufdruck sowie die nicht abzugsfähige Vorsteuer. Nicht werterhöhend sind aber Verpackungs- und Versandkosten.
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