Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

So wirken sich Rabatte aus Rahmenverträgen beim Versicherungsmakler steuerlich aus

von Steuerberater Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Verschiedene Berufsverbände haben Rahmenverträge über Rabatte getroffen, z. B. mit Automobilherstellern oder Softwareanbietern. Hier stellt sich die Frage, wie sich bei einem Versicherungsmakler ein Rabatt auswirkt, den er aufgrund des Rahmenvertrags seines Verbands erhält. |

 

Unterschiedliche steuerliche Ansatzpunkte

Für Arbeitnehmer und für Selbstständige gelten eigenständige steuerliche Grundsätze: Während bei den Arbeitnehmern der Arbeitslohnbegriff (§§ 19, 8 EStG, § 2 Abs. 1 LStDV) gilt, ist bei Selbstständigen der Gewinn maßgeblich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 EStG). Das hat folgende Konsequenzen:

 

Rabatt-Spielregeln für Arbeitnehmer

Erhalten Arbeitnehmer Rabatte von Dritten, so sind diese Arbeitslohn, wenn „aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preisvorteil entstanden ist.“ Das heißt, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte aktiv mitgewirkt hat (BMF, Schreiben vom 20.01.2015, Az. IV C 5 ‒ S 2360/12/10002, Rz. 2a, Abruf-Nr. 143700).