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· Fachbeitrag · Betriebsprüfung

Betriebsprüfung bei Versicherungsmaklern: Schwerpunkte der Prüfer im Überblick - Teil 3

von Dipl. Finanzwirt (FH) Daniel Scherf, Steuerberater, Gesellschafter der Steuerkanzlei Scherf, Wirth und Zobel, Bamberg

| Betriebsprüfungen bei Versicherungsmaklern führen oft zu beträchtlichen Steuernachzahlungen. Denn das Fehlerpotenzial ist groß. In der Praxis haben sich daher Prüfungsschwerpunkte herauskristallisiert. Diese stellen wir Ihnen in einer Beitragsserie vor, sortiert nach Einnahmen, Ausgaben sowie Rückstellungen. Im dritten Teil unserer Serie erfahren Sie alles über die Passivierung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Verträgen, für Storno und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. |

Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung

Am brisantesten sind die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen.

 

Bildung einer Rückstellung dem Grunde nach

Makler, die Abschlusscourtagen nicht nur für die Vermittlung von Lebensversicherungen, sondern auch für die weitere Betreuung dieser Verträge erhalten und zur Betreuung vertraglich verpflichtet sind, müssen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden. Das hat der BFH mehrfach seit 2004 entschieden und zuletzt am 19. Juli 2011 konkrete Vorgaben zur Rückstellungsbildung gemacht. Das BMF will das Urteil in allen offenen Fällen anwenden und hat den Nichtanwendungserlass vom 28. November 2006 aufgehoben (BMF, Schreiben vom 20.11.2012, Az. IV C 6 - S 2137/09/10002; Abruf-Nr. 123529).