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· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen bis 2014: Fiskuswill steuergünstige BFH-Urteile aushöhlen

| Seit dem 1. Januar 2015 gelten bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltugen neue Spielregeln. Für Betriebsveranstaltungen, die im Jahr 2014 stattgefunden haben, sollen die steuergünstigen BFH-Urteile vom 16. Mai 2013 gelten. Nach einer Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen will die Finanzverwaltung aber die Urteile in Teilen aushöhlen. In noch offenen Fällen zu Betriebsveranstaltungen bis 2014 müssen Sie sich nun gut wappnen, damit Sie und Ihr Maklerbüro nicht den Kürzeren ziehen. |

OFD will Reisekosten teilweise in Gesamtkosten einbeziehen

Der BFH hatte klargestellt, dass nur Kosten für solche Leistungen in die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung einzubeziehen sind, die ein Teilnehmer unmittelbar konsumieren kann. Bei Reisekosten, die der Arbeitgeber trägt, handele es sich deshalb um steuerfreien Werbungskostenersatz (BFH, Urteil vom 16.5.2013, Az. VI R 94/10, Abruf-Nr. 133173).

 

Die OFD ist jetzt der Auffassung,