· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellung - So gelingt Ihnen der Nachweis der rechtlichen Verpflichtung zur Nachbetreuung
| Bei der Bildung einer Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen hapert es oft am Nachweis der rechtlichen Verpflichtung. Eine für Makler wegweisende Entscheidung hat jetzt der BFH getroffen: Versicherungsmakler können ihre Verpflichtung durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Maklervertrag zur Nachbetreuung der vermittelten Verträge gegenüber dem Kunden nachweisen. |
Der steuerliche Hintergrund
Wer Versicherungsverträge vermittelt hat und selbst rechtlich zur Nachbetreuung dieser Verträge verpflichtet ist, darf und muss wegen dieser Verpflichtung zur künftigen Nachbetreuung der bereits abgeschlossenen Versicherungen unter bestimmten Bedingungen eine steuermindernde Rückstellung infolge eines Erfüllungsrückstands bilden.
Es muss sich um bereits abgeschlossene Verträge handeln, für die nach dem Bilanzstichtag aufgrund vertraglicher Vereinbarungen künftig noch Betreuungsleistungen zu erbringen sind, für die aber kein weiteres Entgelt in Anspruch genommen werden kann. Das sind Fälle, in denen zum Beispiel die Abschlusscourtage auch die künftige Nachbetreuung des Versicherungsvertrags abdeckt und ein Versicherungsmakler bei tatsächlichen künftigen Nachbetreuungsleistungen kein gesondertes Entgelt vom Versicherer erhält.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig